Doppelte Schriftformklauseln in Formulararbeitsverträgen
20.Februar.2013 - 13:30 Uhr
Ihre Rechtsanwälte und Anwälte der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informieren Sie beim Arbeitsrrecht über die doppelte Schriftformklauseln bei Formulararbeitsverträgen.
Laut Arbeitsrecht sind doppelte Schriftform-klauseln in Formulararbeitsverträgen unwirksam
Sie können bei einem Arbeitnehmer entgegen der Schutzvorschrift des § 305b BGB den Eindruck erwecken, dass mündliche Individualabsprachen aufgrund der Nichteinhaltung der Schriftform unwirksam sind.
Beschluss am Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 20.05.2008
Aktenzeichen: 9 AZR 382/07
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