Ihr Anwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informiert über das Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht
Als Arbeitsrecht bezeichnet der Anwalt alle Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln.Desweiteren versteht der Anwalt unter dem Arbeitsrecht die Regelungen
- zum Arbeitsschutz
- bei Arbeitsunfall und den Folgen eines Arbeitsunfalls
- der Arbeitsgerichtsbarkeit
- der Sozialversicherung
- der Arbeitslosenfürsorge
- der Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten
- von angrenzenden Themen.
Im bürgerlichen Recht ist das Arbeitsrecht kein eigenes Rechtsfach.
Das Arbeitsrecht besteht aus Einzelgesetzen und Bestimmungen des
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Der Begriff "Arbeitsrecht" hat sich insbesondere mit der Arbeiterbewegung der Industrialisierung des 19. und 20. Jahrhunderts entwickelt.
Die komplexe Auslegung des Arbeitsrechts vor Gericht erfordert unbedingt das Wissen eines Anwalts. Förderlicher ist es sogar die Erfahrung eines spezialisierten Anwaltes im Arbeitsrecht zu nutzen.
Für Nichtjuristen ist es schwer die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Faktoren zu erkennen, die bei einer Rechtssprechung zum Arbeitsrecht relevant sind. Lassen Sie sich daher von unseren erfahrenen Anwälten zum Thema Arbeitsrecht juristisch beraten. Die Kanzlei, barfrieder- fehn, betreut und beratet Sie gerne.
Ein Anwalt erhält aufgrund besonderer Kenntnisse und langjähriger beruflicher Erfahrung die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Vertrauen Sie bei Fragen im Arbeitsrecht dem Anwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei, barfrieder-fehn, in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.
In unserem Onlinearchiv finden Sie einige Rechtshinweise zum Arbeitsrecht unseres Anwalts, die vielleicht auch für Sie interessant sein könnten.
Unsere Anwälte hoffen Ihnen so einen kleinen Einblick in das Arbeitsrecht vermitteln zu können.
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Die Informationen über das Arbeitsrecht wurden nach bestem Wissen von unserem Anwalt für Arbeitsrecht zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information zum Arbeitsrecht. Diese Informationen zum Arbeitsrecht können eine individuelle Rechtsberatung zum Arbeitsrecht durch einen Anwalt nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung zum Arbeitsrecht dar. Eine Haftung aufgrund der allgemeinen Hinweise zum Arbeitsrecht auf der Website unserer Anwaltskanzlei ist ausgeschlossen. Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte zum Arbeitsrecht nur mit schriftlicher Genehmigung der Anwälte der Kanzlei barfrieder-fehn in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.
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