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Cover PageRechtsgebieteBußgeldsachen
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informiert über das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswifrigkeitengesetz OWiG im Verwaltungsrecht.

Buße (Verwaltungsrecht)

Eine Buße (schweizerisch: Busse) ist eine Sanktion gegen ein konkretes Fehlverhalten.

Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld ( auch: Geldbuße ) eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengeset Owig. Im Ordnungswidrigkeitengesetz ist demnach das Bußgeld geregelt.
Eine Buße ist in vor allem bei weniger schweren Verstößen vorgesehen. Bei gravierenderen Verstößen greift in der Regel das Strafrecht, das meist durch den Strafrichter vollzogen wird.

Bußgeldsachen in Deutschland

Die Grundlagen für ein Bußgeld in Deutschland sind im Ordnungswidrigkeitengesetz ( OWiG ) geregelt. Ab einer Geldbuße von 5 Euro spricht man von einem Bußgeld. Geringere Beträge werden bei einer Geldbuße nicht verhängt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht OWiG sieht eine Geldbuße bei Privatpersonen bis 50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG) vor. Gegen juristische Personen kann eine Geldbuße bis zu einer Million Euro verhängt werden.
Keine Grenzen kennt dagegen das Kartellrecht, die Geldbußen haben dort bisher Höhen von über 500 Millionen Euro erreicht. Siehe E-on und GDF (Gaz de France) in unserem Kanzlei - Newsfeed im Juli 2009. In jedem Fall muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.

Die Geldbuße ist im deutschen Disziplinarrecht auch eine Form der Disziplinarmaßnahme gegen Beamte und Richter. Bei Soldaten wird die vergleichbare Maßnahme als Disziplinarbuße bezeichnet.

Wird eine Geldbuße nicht bezahlt, kann die zuständige Verwaltungsbehörde beim zuständigen Gericht Erzwingungshaft beantragen. Die Erzwingungshaft kann nur einmal für jede verwirkte Buße angeordnet werden und darf maximal sechs Wochen dauern. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Bei Zahlungsunfähigkeit ruht die Vollstreckung. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden können bei Nichtzahlung einer Buße Maßnahmen nur durch den zuständigen Jugendrichter verhängt werden. 
Die Erzwingungshaft ist unzulässig; stattdessen kann:
  • eine Arbeitsleistung,
  • die Wiedergutmachung des Schadens nach besten Kräften,
  • die Teilnahme am Verkehrsunterricht bei Verkehrsdelikten oder
  • die Leistungserbringung in anderer Art und Weise durch einen Jugendrichter angeordnet werden.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Bei Bußgeldbescheiden ist juristischer Rat meistens sinnvoll. Gerade im Verkehrsrecht werden Verstöße nicht nur durch Geldbußen sondern auch mit Punkten in Flensburg geahndet. Oft ist das Bußgeld nur das kleinere Übel, doch beides, das Bußgeld und die Punkte in Flensburg sind nach Ordnungswidrigkeitengesetz juristisch gekoppelt. Lassen Sie daher Bussgeldbescheide zur Sicherheit von unseren Rechtsanwälten juristisch prüfen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei, barfrieder-fehn. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Speziell im Verkehrsrecht betreut Sie unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Spachmüller. RA Spachmüller hat bereits einige Erfahrung im Bereich Bußgeld bei Verkehrsrecht gesammelt.

Lesen Sie auch unsere Informationen zu "Ordnungswidrigkeiten" in der Rubrik Rechtsgebiete auf unserer Kanzlei-Website.

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Die Informationen werden nach bestem Wissen von unseren Rechtsanwälten zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information. Diese Informationen können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der allgemeinen Hinweise auf der Website unserer Rechtsanwaltskanzlei ist ausgeschlossen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung der Rechtsanwälte der Kanzlei barfrieder-fehn in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.


Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informieren über das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswifrigkeitengesetz OWiG im Verwaltungsrecht.





Forderung und Forderungseinzug / Das Internet
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informiert über das Internet und das Internetrecht.


Das Internet

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informiert über das Internet und das Internetrecht. Das Internet Die Definition von Internet VISUALISIERUNG DER VERSCHIEDENEN ROUTEN DURCH TEILE DES INTERNETS. Das Internet (wörtlich etwa „Zwischennetz“ oder „Verbundnetz“, von engl.: interconnected Networks: „untereinander verbundene Netzwerke“) ist ein weltweites Netzwerk bestehend aus vielen Rechnernetzwerken, durch das Daten ausgetauscht werden. Das Internet ermöglichte erst die Nutzung von Internetdiensten wie EMail, Telnet, Usenet, Dateiübertragung, WWW und in zunehmend auch Telefonie, Radio und Fernsehen. Im Prinzip kann dabei jeder Rechner weltweit mit jedem anderen Rechner verbunden werden. Der Datenaustausch zwischen den einzelnen Internet-Rechnern erfolgt über technisch, normierte Internetprotokolle. Die Internet - Technik wird durch die RFCs der IETF (Internet Engineering Task Force) beschrieben. Umgangssprachlich wird der Begriff „Internet“ häufig als Synonym zum "World Wide Web" (www) verwendet, da die Internetnutzung als World Wide Web der meistgenutzte Internetdienst ist, und haupsächlich für den Wachstum und der Popularität des Internets beigetragen hat. Im Gegensatz dazu sind andere Mediendienste im Internet, wie Telefonie, Fernsehen und Radio noch nicht so praktikabel über das Internet und haben daher auch immer noch ihre eigenen Netzwerke. Rechtlich gelang die Nutzung von Fernsehen und Radio durch das Internet in den Fokus, weil die Gebührenzentrale ( GEZ ), für den internetfähigen Computer Gebühren erheben darf. Hierzu haben wir mehrere interessante Urteile auf unserer Website veröffentlicht. Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Nürnberg, Fürth und Erlangen informieren über das Internet und das Internetrecht. 


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FORDERUNG und Forderungsmanagement

Forderungsmanagement bei einer Forderung und dem Forderungseinzug. 

Die richtige vorgehensweise eines Forderungseinzug bei einer Forderung oder noch besser ausgesprochen der erfolgversprechendste Forderungseinzug bei einer Forderung macht ein gutes und erfahrenes Forderungsmanagement notwendig. 

Die einfache schriftliche Aufforderung reicht heutzutage kaum mehr aus, um seine Forderungen durchzusetzen. Hier ist viel Erfahrung mit Schuldnern sehr hilfreich. Unsere Rechtsanwälte werden bei Forderungen von Rechtsanwaltsfachangestelltinnen und Rechtsanwaltsfachangestellten.


Das Forderungsmanagement bei Forderungen hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis beim Forderungseinzug (Credit & Collect)

In Deutschland hat sich das Forderungsmanagement beim Forderungseinzug in den achtziger Jahren als praktizierende Unternehmensfunktion durchgesetzt. Das Forderungsmanagement im Forderungseinzug ist dem Rechnungswesen zugeordnet. 

Weitgehend synonyme Bezeichnungen für Forderungsmanagement sind: 

  • Kreditmanagement, 
  • Debitorenmanagement und 
  • Konditionenmanagement. 


Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Lieferungen und Leistungen in der Regel Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kreditmanagement oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu gewährleisten. 


Immer mehr Unternehmen in Deutschland übertragen das Management ihrer Forderungen auf spezialisierte Inkassounternehmen. Durch Outsourcing des Forderungsmanagements sinken i. d. R. die eigenen Personal- und Sachkosten. 


Doch Vorsicht! 

Der Forderungseinzug ist keine zertifizierte bzw. staatlich erlernte Tätigkeit. Im Grunde kann jeder ein Inkassounternehmen gründen, dass sich auf ein Forderungsmanagement beim Forderungseinzug spezialisiert hat. Das es sich um keinen geschützten Beruf handelt tummeln sich leider auch viele "schwarze Schaafe" in dieser Branche. 

Vermeiden Sie Probleme, die durch unqualifizierte Inkassounternehmen entstehen können, indem Sie sich gleich an eine kompetente und qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei mit dem Dienstleistungsangebot des Forderungsmanagement wenden. 


Wie bereits erwähnt vertreten unsere Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte Sie mit unserem Forderungsmanagement beim Forderungseinzug bei all Ihren Forderungen, dabei ersparen wir Ihrem Untenehmen so Kosten für ein eigenes Forderungsmanagement. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Rechtsanwalt für Forderungsmanagement. Wir haben geschulte und erfahrene Mitarbeiter zum Forderungsmanagement.


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