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Forderung und der Forderungseinzug

Unter Forderung versteht man im Allgemeinen eine Aufforderung, einen Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches.

Grundlegende Definition

Eine Forderung ist jeder vertragliche Anspruch, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte einfordern zu dürfen. Forderungen sind finanzielle Vermögenswerte und zählen daher zu den Finanzinstrumenten.
Ein Vermögenswert, der in der Verfügungsmacht eines Unternehmens steht, ist eine wirtschaftliche Ressource von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt.

Der Vertrag ist in Finanzinstrument, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert führt, aber eben bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Wertpapiere oder Forderungen zählen zu solchen Finanzinstrumenten.

Fair Value ist der Wert, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht wird. Mit dem Fair Value kann auch eine Verpflichtung beglichen werden. Der Fair Value wird nach folgender Hierarchie bestimmt:

  1. Ebene beim Fair Value sind notierte Marktpreise an einem aktiven Markt.
  2. Ebene beim Fair Value sind Vergleichstransaktionen, falls kein aktiver Markt vorliegt und die Vergleichbarkeit nachgewiesen ist.
  3. Ebene beim Fair Value sind Bewertungstechniken von allgemein anerkannten Verfahren und weitestgehend auf beobachtbaren Marktdaten beruhend.

Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn er mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  1. Die Realisation des Vermögenswertes wird innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet.
  2. Der Vermögesnwert wird zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens gehalten.
  3. Der Vermögenswert wird primär für Handelszwecke gehalten.
  4. Die Realisation des Vermögenswertes wird innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet.
  5. Es handelt sich beim Vermögenswert um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente.
    • es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte sind als langfristig einzustufen.

Forderungen können von fast jedem eingefordert werden. Eine rechtliche Grundlage muss dabei nicht einmal gegeben sein.

Der juristische Rat von einem Anwalt ist absolut sinnvoll. Lassen Sie daher Forderungen zur Sicherheit von einem unserer Anwälte juristisch prüfen. 

Vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin in unserer Kanzlei, barfrieder-fehn. Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne weiter. Denn gegen gerichtliche Forderungen besteht in der Regel ein Widerufsrecht von nur 2 Wochen nach Zustellung des Briefes. Danach wird eine Forderung rechtskräftig auch wenn sie absolut unberechtigt erfolgte.

  • Viele Inkassofirmen nutzen diese Unwissenheit. Auch gibt es sehr viele schwarze Schaafe unter den Inkassobüros. Unter dem Denkmantel einer gerichtlichen Einzugsforderung, versuchen sie gerade fremdsprachige Mitbürger zu verunsichern. Die sich dann auf Grund eines "Amtsstempels" genötigt sehen eine Forderung zu bezahlen, die komplett oder zumindest teilweise ungerechtfertigt ist.

  • Auch ist die Formulierung einer Forderung oft sehr tykisch. Als Leie ist man dann bereit einen Teilbetrag zu bezahlen, den man vielleicht sogar auch zu Recht begleichen muss. Doch durch eine Zahlung kann so eine rechtliche Zustimmung zur Gesamtforderung entstehen.

  • Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Verjährungsfristen. Oft sind Verjährungsfristen bei bei Forderungen längst überschritten. Eine Forderung ist dann rechtswidrig. Eine Ratenzahlung zu einer Forderung kann eine Erneuerung der Verjährung nach sich ziehen. Dann beginnt der Spuk von vorn. Informieren Sie sich daher lieber nochmal bei Ihrem Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

Kommen Sie am besten gleich in unsere Kanzlei, unsere Anwälte beraten und helfen Ihnen gerne weiter. In vielen Belangen haben sich unsere Anwälte zum Fachanwalt qualifiziert.


Sie haben eine Forderung?

Unsere Anwälte erleutern Ihren Rechtsanpruch. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten die Anwälte eine Strategie, bei der Sie Ihre Forderung bzw. Forderungen durch einen Forderungseinzug erfolgreich umsetzen.
Gerne übernehmnen unsere Anwälte den Forderungseinzug und setzen Ihren Anspruch durch - falls nötig - bis hin zur Zwangsvollstreckung. Unsere Kanzlei hat schon sehr viel Erfahrung gesammelt im Umgang mit Schuldnern und dem Forderungseinzug.

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Die Informationen werden nach bestem Wissen von unseren Anwälten zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information. Diese Informationen können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der allgemeinen Hinweise auf der Website unserer Altskanzlei ist ausgeschlossen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung der Anwälte der Kanzlei barfrieder-fehn in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.




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Unternehmerischer Sinn von Forderungen

Als Forderungen im unternehmerischen Sinn bezeichnet man in der Bilanz jene Gelder, die das bilanzierende Unternehmen noch bekommt, bzw. auf die das Unternehmen noch Anspruch hat. Es kann sich dabei auch um ausstehende Gelder aus offenen Kundenrechnungen handeln, bei denen die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auf Zahlungsziel erfolgte. 

Forderungen im unternehmerischen Sinn können unterteilt werden in Leistungsforderungen und Darlehensforderungen

Forderungen werden im Unternehmen auf der Aktivseite der Bilanz verbucht. Das Gegenstück zu Forderungen sind Verbindlichkeiten eines Unternehmens. 

Wenn Forderungen bei Schuldnern trotz Mahnungen und gegebenenfalls Vollstreckungen wegen Insolvenz nicht eingetrieben werden können, sind Abschreibungen erforderlich. Abschreibungen können sich dann aber negativ auf die Gewinnrechnung und Verlustrechnung (GuV) des Unternehmens auswirken und bei Liquiditätsproblemen der Gläubigerfirma diese selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Das nennt man dan "Domino-Effekt". 

Die Kanzlei barfrieder-fehn und ihreAnwälte beraten und vertreten Ihr Unternehmen auch zum Thema Forderungen. Belasten Sie Ihre Zeit nicht mit einem Forderungsmanagement. Unsere Anwaltskanzlei übernimmt dies gerne für Sie.
Wir haben speziell für den Forderungseinzug geschultes Personal und erfahrene Mitarbeiter.

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Juristischer Sinn von Forderungen

In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet der Anwalt den Begriff "Forderung" als einen Anspruch des Schuldrechts.


Das Schuldrecht ist in den §§ 241 ff. BGB geregelt. Viele Anwälte benutzten noch das Synonym "Schuldverhältnis im engeren Sinne".


Für die Forderung gilt spezifisch, dass die Forderung auf einem Schuldverhältnis (im weiteren Sinne) beruht, vgl. § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies unterscheidet die Forderung von anderen Ansprüchen, vor allem solchen des Sachenrechts, der sogenannten dinglichen Ansprüche.

Forderungen gründen sich auf Personenbeziehungen. Dingliche Ansprüche sind sachbezogen.


So handelt es sich bei einem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe seiner Sache gegen den Dieb um einen sachenrechtlichen Anspruch, der auf der Rechtsbeziehung des Eigentümers zu dieser Sache beruht.


Forderungen sind beispielsweise der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag oder der Anspruch des Unfallopfers auf Schadenersatzzahlung gegen den Verursacher, denn diese Forderungen basieren auf einer Rechtsverbindung zwischen den beteiligten Personen. Entweder ist diese Forderung von diesen wie zum Beispiel durch einen Vertrag gewollt oder die Forderung ist gesetzlich durch ein gesetzliches Schuldverhältnis angeordnet.


Auch öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen können Gegenstand einer Forderung werden. Z.B. Steuerforderungen, Bußgelder oder Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Sollten Ihnen gegenüber Forderungen in irgendeiner Form ausgesprochen worden sein, dann ist es immer ratsam sich juristischen Rat von einem Anwalt einzuholen. In der Kanzlei barfrieder-fehn trefffen Sie auf erfahrene Anwälte, sowie erfahrene Mitarbeiter auf dem Gebiet des Forderungsmanagement und dem Forderungseinzug.


Unsere Anwälte klären Ihren Forderungsanspruch bzw. Ihre Forderungsverpflichtungen. Für beide Eventualitäten sind unsere Anwälte die richtigen Ansprechpartner.


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Forderung im Rechnungswesen

Forderungen im Rechnungswesen sind ein Aktivposten der unternehmerischen Bilanz und gehören zum Umlaufvermögen, bzw. den kurzfristigen Vermögenswerten der Firma. 

Forderungen sind Ansprüche des Unternehmens auf Zahlungen, z.B. für die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen. Zu den Forderungen innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte zählen:


  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
  • Sonstige finanzielle Vermögenswerte.
  • Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte.


Die Grundlage für die Bilanzierung von Forderungen sind 


  • IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung), 
  • IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung), 
  • IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben), sowie 
  • F49a, F53 – F59, F89 – 90.



Die Unterschiede zur gesetzlichen Regelung auf nationaler Ebene lassen sich insbesondere bei der Bewertung von Forderungen festhalten. Nach HGB entfällt die den IAS/IFRS bekannte Möglichkeit, Forderungen und Ausleihungen zum Fair Value zu bewerten. Forderungen und Ausleihungen werden dabei nach HGB grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.



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Forderung und Forderungsmanagement

Forderungsmanagement bei einer Forderung und dem Forderungseinzug. 

Die richtige vorgehensweise eines Forderungseinzug bei einer Forderung oder noch besser ausgesprochen der erfolgversprechendste Forderungseinzug bei einer Forderung macht ein gutes und erfahrenes Forderungsmanagement notwendig. 

Die einfache schriftliche Aufforderung reicht heutzutage kaum mehr aus, um seine Forderungen durchzusetzen. Hier ist viel Erfahrung mit Schuldnern sehr hilfreich. Unsere Anwälte werden bei Forderungen von Anwaltsfachangestelltinnen und Anwaltsfachangestellten.


Das Forderungsmanagement bei Forderungen hat seinen Ursprung in der anglo-amerikanischen Unternehmenspraxis beim Forderungseinzug (Credit & Collect)

In Deutschland hat sich das Forderungsmanagement beim Forderungseinzug in den achtziger Jahren als praktizierende Unternehmensfunktion durchgesetzt. Das Forderungsmanagement im Forderungseinzug ist dem Rechnungswesen zugeordnet. 

Weitgehend synonyme Bezeichnungen für Forderungsmanagement sind: 

  • Kreditmanagement, 
  • Debitorenmanagement und 
  • Konditionenmanagement. 


Unternehmen gewähren ihren Kunden auf erbrachte Lieferungen und Leistungen in der Regel Kredite, indem sie Zahlungsziele einräumen. Das Forderungsmanagement leitet, gewährt und verwaltet diese Kredite. Das Kreditmanagement oder Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu gewährleisten. 


Immer mehr Unternehmen in Deutschland übertragen das Management ihrer Forderungen auf spezialisierte Inkassounternehmen. Durch Outsourcing des Forderungsmanagements sinken i. d. R. die eigenen Personal- und Sachkosten. 


Doch Vorsicht! 

Der Forderungseinzug ist keine zertifizierte bzw. staatlich erlernte Tätigkeit. Im Grunde kann jeder ein Inkassounternehmen gründen, dass sich auf ein Forderungsmanagement beim Forderungseinzug spezialisiert hat. Das es sich um keinen geschützten Beruf handelt tummeln sich leider auch viele "schwarze Schaafe" in dieser Branche. 

Vermeiden Sie Probleme, die durch unqualifizierte Inkassounternehmen entstehen können, indem Sie sich gleich an eine kompetente und qualifizierte Anwaltskanzlei mit dem Dienstleistungsangebot des Forderungsmanagement wenden. 


Wie bereits erwähnt vertreten unsere Anwälte Sie mit unserem Forderungsmanagement beim Forderungseinzug bei all Ihren Forderungen, dabei ersparen wir Ihrem Untenehmen so Kosten für ein eigenes Forderungsmanagement. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Anwalt für Forderungsmanagement. Wir haben geschulte und erfahrene Mitarbeiter zum Forderungsmanagement.


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