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Immobilienrecht
Die Definition einer Immobilie
Immobilie heißt auf Latein im-mobilis und steht für eine nicht bewegliche Sache.Folglich ist es juristisch und ökonomisch ein „unbewegliches Sachgut“.
Als Immobilie bezeichnet man im rechtlichen Sinne also ein Grundstück und aller Gebäude auf diesem Grundstück.
- Eine Immobilie ist gesetzlich beschrieben eine Liegenschaft,
- Ein Grundstück oder Anwesen ohne Liegenschaften kann auch eine Immobilie sein.)
Folgende Berufszweige der Immobilienwirtschaft gibt es, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben:
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
- Versicherungen,
- Gebäudemanagement,
- Immobilienfonds,
- Hypothekenbanken,
- Geodäten,
- Ziviltechniker,
- Immobilienmakler,
- WEG-Verwaltungen
Da es sich bei der "Sasche" Immobilie in der Regel auch immer um eine hohe Geldsumme handelt, versucht der Gesetzgeber jegliche Abwicklung einer Immobilie rechtlich zu regeln. Beraten kann Sie bezüglich Ihrer Rechte ein Rechtsanwalt, vorzugsweise der Fachanwalt unserer Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht.
Der Besitzwechsel einer Immobilie wird immer mit einer Urkunde belegt. Eine solche Urkunde kann nur durch den Notar, einem vereidigten Rechtsanwalt oder Fachanwalt, beglaubigt werden.
Der Notar
Notar heißt auf Latein "notarius" und bedeutet Geschwindschreiber.Der Notar ist bei uns in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen tätig. Das Rechtsgebiet eines Notars ist die vorsorgende Rechtspflege.
In der Regel ist der Notar ein Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt. Die Beglaubigungen von Urkunden durch den Notar dokumentieren, dass die in der beglaubigten Urkunde beinhaltenden Inhalte korrekte, legale und seriöse Willenserklärungen sind. Der Notar übt kein Gewerbe aus.
Ein Notar wird nach den entsprechenden Richtlinien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bestellt. (§ 1 Bundesnotarordnung).
Der Notar ist, obwohl er ein öffentliches Amt ausübt, mit Ausnahme des badischen Amtsnotars und des württembergischen Bezirksnotars ein freier Beruf.
In Deutschland amtieren derzeit ca. 9000 Notare. Regional verschieden sind entweder hauptberufliche Notare (sog. Nur-Notare) zu finden oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.
Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen ebenso wie der Rechtsanwalt der Verschwiegenheitspflicht. Notare unterliegen der Aufsicht der Landesjustizverwaltung.
Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern
Die Unbeweglichkeit einer Immobilie machen folgende Vorgänge beim Erwerb, der Eigentumsübertragung oder dem Gebrauch eines Grundstücks:- Für den Erwerb einer Immobilie benötigt man einen notariell beurkundeten Kaufvertrag.
- Die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung).
- Die Eintragung des neuen Eigentümers der Immobilie in das Grundbuch.
Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten und Pflichten belastet sein. Daher Immobilienkäufe am besten durch unseren erfahrenen Fachanwalt für Immobilienrecht abwickeln lassen.
Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z. B. die Beleihbarkeit, bzw. Hypothek) und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute. Aus diesem Grund
Für Grundstücke ist in der Regel die Grundsteuer zu entrichten. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Einheitswert der Liegenschaft und vom Hebesatz der Gemeinde ab.
Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen.
Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchsgebühren und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.
Unser Fachanwalt für Immobilienrecht tritt nicht als Notar auf, aber ein Notar ist im Grunde nur beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie nötig, um die Urkunde zu beglaubigen. Die gesamte Kaufabwicklung sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt für Immobilienrecht abwicklen lassen.
Unser Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Immobilienrecht vertretet Sie bei einem Rechtsstreit oder beratet Sie bei einer rechtlichen Frage bezüglich Ihrer Immobilie. Da es sich bei einer Immobilie in der Regel um einen hohen Geldbetrag geht, sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beratend hinzuziehen. Immobilien zählen auch Heute noch zu den wichtigsten altersvorsorgenden Maßnahmen. Riskieren sie Ihre Altersabsicherung daher nbicht, weil Sie auf einen Rechtsanwalt verzichtet haben.
Vereinbaren Sie in unserer Anwaltskanzlei einen Termin mit dem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Immobilienrecht. Unsere Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte beraten Sie gerne.
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Die Informationen zum Immobilienrecht wurden nach bestem Wissen von unseren Rechtsanwälten bzw. Fachanwälten zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information zum Immobilienrecht. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt / Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Immobilienrecht nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der allgemeinen Hinweise zum Immobilienrecht auf der Website unserer Rechtsanwaltskanzlei ist ausgeschlossen. Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte zum Immobilienrecht ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei barfrieder-fehn in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen erlaubt.
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