Ihr Anwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informiert über die Ordnungswidrigkeit.
Die Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung und daher ein Gesetzesübertritt.Für die Ordnungswidrigkeit sieht das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vor.
(§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG).
Bei manchen Ordnungswidrigkeiten gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.
Der Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen (Ordnungswidrigkeiten) als ausreichend an nur mit einem Bußgeldern zu reagieren, nicht aber mit dem Mittel der Strafe.
Eine Ordnungswidrigkeit ist z.B.:
- Ein leichte Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen.
- Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
- Ungehorsam gegenüber Verwaltungsvorschriften.
- Die Verletzung einer Meldepflicht.
Sollte man Ihnen eine Ordnungswidrigkeit nachsagen, ist es sehr wahrscheinlich, dass dem ein Bußgeldverfahren folgt. Lassen Sie sich vorsorglich in unserer Anwaltskanzlei, barfrieder- fehn, juristisch beraten.
Unsere Anwälte stehen Ihnen mit kompetentem Rat und engagierter Tat zur Seite. Gerade wenn es bei einem Bußgeld um die Verhältnismäßigkeit zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit geht, können unsere Anwälte Ihnen die Gesetzgebung erläutern. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.
Lesen Sie auch unsere Informationen zu "Bußgeldsachen" in der Rubrik Rechtsgebiete.
Besuchen Sie auch andere Rechtsgebiete auf unserer Website.
Ordnungswidrigkeit, Anwalt, Anwälte, Angestellter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Fehlverhalten, Bewertungszeugnis, Straßenverkehrsordnung, Meldepflicht, Bußgeldverfahren,
Die Informationen über Ordnungswidrigkeiten werden nach bestem Wissen von unseren Anwälten zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information zur Ordnungswidrigkeit. Diese Informationen können eine individuelle Beratung zur Ordnungswidrigkeit durch einen Anwalt nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung zur Ordnungswidrigkeit dar. Eine Haftung aufgrund der allgemeinen Hinweise zur Ordnungswidrigkeit auf der Website unserer Anwaltskanzlei ist ausgeschlossen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung der Anwälte der Kanzlei barfrieder-fehn für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.
Ihr Anwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen informiert über die Ordnungswidrigkeit.