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Ihr Anwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.



 



















ANWALT
Georg B. Fehn †                                


Anwalt Fehn wurde 1966 in Kronach geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen - Nürnberg. Er erhielt im Jahr 1999 die Zulassung als Anwalt. Bis Ende 2002 war er in der Kanzlei Dittrich & Partner und anschließend bei BHK Anwälte tätig. Aufgrund besonderer Kenntnisse und langjähriger beruflicher Erfahrung wurde ihm 2006 als Anwalt die Zulassung zum Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

 

In 2007 beschlossen Anwalt Fehn und Anwalt Barfrieder, zusammen etwas Neues zu machen. Sie gründeten die Kanzlei mit dem einprägsamen Namen

barfrieder . fehn
schillerplatz zehn

und schufen damit ihr Lebenswerk.

Anwalt Fehn war es leider nicht vergönnt, die Früchte dieser Arbeit und des Erfolgs zu genießen. Mitten in der Blütephase „seiner“ Kanzlei verstarb er am 24.05.2009 unter tragischen Umständen. Alle, die ihn kannten, sind fassungslos. Er hinterlässt eine schmerzliche Lücke in „seiner“ Kanzlei.



Ihr Anwalt für die Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.





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