+49 (0) 911.23 99 31-50

kanzlei@barfrieder-fehn.de

QR-Code



StartseiteUnfallregulierung

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen erledigt beim Verkehrsunfall die Unfallabwicklung.



...“bei Verkehrsunfall sofort zum Anwalt”

Sofern Sie nicht der Unfallverursacher sind, entstehen Ihnen keine Anwaltskosten.
Die Anwaltskosten werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Kraftfahrhaftpflichtversicherung übernommen.

   
Bei einem Verkehrsunfall entstehen für die Unfallbeteiligten viele Fragen:
  • Welche Rechte habe ich?
  • Wie wird der Schaden reguliert?
  • Welche Ansprüche habe ich?

Bei einem Verkehrsunfall setzen unsere Anwälte Ihre Ansprüche bundesweit durch!


Wichtig sind insbesondere die nachfolgenden Schadensposten:
  • Sachverständigenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
 
  • Reparaturkosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • usw.

Unser Anwalt prüft Ihre Ansprüche, holt ein Gutachten für Sie ein, machen Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend und setzt sie auch durch.

Die Anwaltskosten werden bei Verschulden des Unfallgegners voll von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden zudem alle Kosten von der Rechtsschutzversicherung abgesichert.

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren erfolgreich im Verkehrsrecht tätig.


Rufen Sie uns an oder Kontaktieren Sie unsere Anwälte anderweitig:
Telefon
+49 (0) 911-239931-50
Fax
+49 (0) 911-239931-60
E-Mail kanzlei@barfrieder-fehn.de

Erfahren Sie hier mehr über das Verkehrsrecht und die Unfallabwicklung

Suchwörter für diesen Beitrag:

Unfall, Unfallsachen, Anwalt, Anwälte, Unfallabwicklung, Unfallschadensregulierung, Verkehrsunfall, Forderungsanspruch, Anwaltskosten, Unfallverursacher, Verkehrsunfällen, Schadensregulierung, Unfällen, Anspruch,



Die Informationen werden nach bestem Wissen von unseren Anwälten zusammengestellt und dienen als allgemeine Information zur Unfallregulierung. Diese Informationen zur Unfallregulierung können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung zur Unfallregulierung dar. Eine Haftung aufgrund der allgemeinen Hinweise zur Unfallregulierung auf der Website unserer Anwaltskanzlei ist ausgeschlossen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung der Anwälte der Kanzlei barfrieder-fehn in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.


Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen erledigt beim Verkehrsunfall die Unfallabwicklung.




Inhaltsübersicht