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Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen erledigt bei Unfallsachen die Unfallabwicklung.



Das Verkehrsrecht

Unfallsachen bzw. Unfallabwicklung / Unfallregulierung


Verkehrsunfälle passieren leider täglich. Der ADAC beziffert jährlich über 300.000 Verkehrsunfälle auf innerdeutschen Strassen. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, ist es hilfreich rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, denn ein Unfall wirft eine Vielzahl von Fragen auf:

Bei einem Verkehrsunfall entstehen für die Unfallbeteiligten viele Fragen:
  • Wer kommt für den Schaden auf?
  • Bin ich ausreichend versichert?
  • Kommt ein Bußgeldverfahren oder sogar ein Strafverfahren auf mich zu?
  • Welche Ansprüche kann ich bei der Gegenseite anmelden?
    
Bei einem Verkehrsunfall
setzen unsere Anwälte
Ihre Ansprüche nicht nur lokal, sondern bundesweit durch!

Wichtig sind insbesondere die nachfolgenden Schadensposten:
  • Sachverständigenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
 
  • Reparaturkosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • usw.

Unsere Anwälte prüfen Ihre Ansprüche, holen ein Gutachten für Sie ein, machen Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend und setzen sie auch durch.

...“bei Verkehrsunfall sofort zum Anwalt”

Sofern Sie nicht der Unfallverursacher sind, entstehen Ihnen keine Anwaltskosten.
Die Anwaltskosten werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Kraftfahrhaftpflichtversicherung übernommen.

Soweit Sie also selbst betroffen sind, ist es ratsam schnelle und professionelle Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Nur der Anwalt Ihres Vertrauens klärt Sie über Ihre Ansprüche auf, wann und in welcher Form diese geltend gemacht werden können und welche Vorgehensweise klug ist.

Beachten Sie hier bitte immer:

  • Die gegnerische Versicherung und der gegnerische Anwalt werden mit Sicherheit nach einem Verkehrsunfall nicht freiwillig den Ihnen entstandenen Sachschaden und Vermögensschaden ausgleichen.

  • Im übrigen werden die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeiten im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Kraftfahrhaftpflichtversicherung übernommen.
    • Sollte Ihnen ein (Mit-) Verschulden an dem Unfall zuzuschreiben sein, kann die Frage der anwaltlichen Gebühren mit unseren Anwälten erörtert werden.

  • Nehmen Sie auch „kleine“ Unfälle nicht auf die leichte Schulter. Verkehrsunfälle ziehen meist Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche nach sich.


Was unsere Anwälte für Sie tun:

  • In unserer Kanzlei werden Sie bei Unfallsachen von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht und Schadensregulierung vertreten.
  • Unser Anwalt ermittelt für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und den vertretenden Anwalt.
  • Unser Anwalt nimmt Einsicht in die Polizeiakte des Verkehrsunfalls.
  • Unser erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht prüft das Unfallverschulden des Verkehrsunfalls.
  • Unser erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht macht die Ansprüche für Sie zunächst außergerichtlich geltend.
  • Unser erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre berechtigten Ansprüche aus dem Verkehrsunfall gegebenenfalls im Prozeß durch.
  • Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist in der Regel die Aufgabe und das Recht Ihres KFZ-Haftpflichtversicherers. 
  • Unsere Anwälte führen den Schriftverkehr auch mit Ihrer Versicherung und werden meist auch von Ihrer Versicherung beauftragt.

Haben Sie vor kurzem einen Unfall gehabt? Suchen Sie eine Rechtsbetreuung?
Rufen Sie uns an oder Kontaktieren Sie unseren Anwalt anderweitig:
Telefon
+49 (0) 911-239931-50
Fax
+49 (0) 911-239931-60
E-Mail kanzlei@barfrieder-fehn.de

Ein Anwalt vereinbart kurzfristig einen Termin mit Ihnen. Unser Anwalt benötigt folgende Dinge von Ihnen:

  • Ihre KFZ-Unterlagen (KFZ-Schein/Zulassungsbescheinigung) und Versicherungsdaten.
  • Eine Unfallschilderung, ggf. Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden, eventuell eine Unfallskizze.
  • Daten des Unfallgegners (insbesondere Kennzeichen!); aufnehmende Polizeidienststelle.

Es können im Zusammenhang mit dem Unfall Ordnungswidrigkeiten und auch Straftatbestände vorliegen, wie z.B. Vorwurf der

  • Unfallverursachung,
  • Trunkenheit,
  • fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • oder “Unfallflucht” (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Unsere Anwälte verteidigen Sie gegen solche Vorwürfe und beraten Sie umfassend.

Für alle anderen Arten von Verkehrsunfällen, beraten wir Sie natürlich auch. Hierzu gehören Fußgängerunfälle wegen Verstoßes gegen die Verkehrsicherungspflicht, Arbeitsunfälle u.a.


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Die Informationen werden nach bestem Wissen von unseren Anwälten zusammengestellt und dienen der allgemeinen Information. Diese Informationen können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der allgemeinen Hinweise auf der Website unserer Anwaltskanzlei ist ausgeschlossen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung der Anwälte der Kanzlei barfrieder-fehn in der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen.


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