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Wohnungseigentumsrecht - WEG

Die Gesetze, Verordnungen, Regeln und Bestimmungen beim Wohnungseigentumsrecht sind im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG bzw. WEG) aufgeführt.

Das Wohnungseigentumsrecht ist angelegt an das Mietrecht. Da beim Wohnungsrecht in der Regel immer mindestens 2 Eigentümerinteressen aufeinander treffen, können durchaus unterschiedliche Meinungen kollidieren. Es ist daher sehr wichtig, dass aus juristischer Sicht das Wohnungseigentumsrecht als eigener und vor allem unabhängiger Rechtsbereich im Wohnungseigentumsrecht verankert ist und wirklich alle möglichen Streitfragen geklärt sind.


Das Wohnungseigentumsrecht bzw. das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regeln die Eigentumsverhältnisse von mindestens zwei oder mehreren Eigentümern an Gebäuden und Grundstücken, wie z.B. bei Eigentumswohnungen. Die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthaltenen Regelungen beziehen sich zusätzlich zu den bewohnten Flächen auch auf nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen, die sich auf dem gemeinsamen Grundstück befinden, wie z.B. Treppenaufgang, Keller, Garten oder Dachboden. Darüber hinaus gibt das Wohnungseigentumsrecht auch Lösungen betreffend der Verwaltung eines gemeinschaftlich genutzten Wohneigentums, wie z.B. die gerechte Abwicklung der Nebenkosten. Gerade bei steigenden Betriebskosten entstehen oft Zwistigkeiten über die korrekte Verteilung von Verwaltungskosten und anfallenden Nebenkosten.

Weitere Regeln und Gesetze im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschreiben innerhalb des Wohnungseigentumsrechts die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander. Diese regeln z.B. Ruhezeiten oder Treppenhausnutzung und haben die größte Ähnlichkeit mit dem Mietrecht.
    
 
 
Das Wohnungseigentumsrecht sieht eine regelmäßige Eigentümerversammlung vor, auf der grundlegende Fragen geklärt werden können, um Zwistigkeiten und anderen Meinungsverscheidenheiten vorzubeugen. Den getroffenen Entscheidungen liegt die Stimmenanzahl jedes Wohnungseigentümers, an den Anteilen seines Eigentums am Gesamteigentum, zugrunde.

  1. Der erste Schwerpunkt im Wohnungseigentumsgestz (WEG) regelt die Eigentumsverhältnisse.      
  2. Der zweite Bereich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist auf die gerechte Verteilung anfallender Betriebskosten ausgelegt.
  3. Der dritte Schwerpunkt im Wohnungseigentumsgesetz setzt die Pflichten und Rechte der Eigentümer fest.

In der Anwaltskanzlei, barfrieder-fehn, werden Sie von unserem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht kompetent und professionell beraten. Eine Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann ebenso kostenintensiv sein, wie ein Eigenheim, daher sind alle Entscheidungen, die Sie beim Erwerb einer Eigentumswohnung genauso wichtig, wie beim Erwerb eines Eigenheims. Während man beim Eigenheim aber auf seinem eigenen Grund und Boden steht, muss man sich bei einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oft mit mehreren unterschiedlichen Meinungen und Interessen auseinandersetzen. Damit ein harmonisches Zusammenleben gewährleistet ist, braucht es eine lückenlose Gesetzesgebung für das Wohnungseigentumsrecht. Vertrauen Sie daher auf Ihren Anwalt.

Nur "IHR" Anwalt kann dafür Sorge tragen, dass auch "IHRE" Interessen gewahrt werden.

Ein Fachanwalt kann dies erwiesenermaßen natürlich besser als ein "einfacher" Rechtsanwalt bzw. Anwalt.


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